Liebe Mitglieder und Freunde des Reit-und Fahrverein Rüdnitz e.V.,

am Samstag, den 3. November hat der Vorstand des Vereins getagt.

Ein wichtiger Punkt war die Nutzung unserer Reitanlagen. Diese ist in unserer Vereinssatzung fest geschrieben, wurde aber in den letzten Jahren öfter mal nicht richtig kommuniziert. Daher möchten wir gern alle nochmal auf die Nutzungsbedingungen aufmerksam machen.

Aktiven Mitgliedern des RFV Rüdnitz e.V. ist es unter Einhaltung der Platzordnung gestattet, die Reitanlagen (Springplatz, Dressurviereck, neuer Turnierabreiteplatz, ehem. Voltiringe) zu nutzen.
Ausgenommen ist der Turnierspringplatz, dieser Bedarf einer besonderen Genehmigung durch
den Vorstand des Vereins. Denn er soll für unsere Turnierveranstaltungen geschont werden.

Die Mitgliedschaft und somit die Nutzung der Reitanlangen gilt pro Person/Mitglied, nicht pro Pferd.

Alle Nichtmitglieder haben für die Nutzung der Anlagen eine Gebühr von 13,00 Euro ( Sommer 01.04.-31.10.) bzw. 21,20 Euro (Winter 01.11-31.03.) pro Monat an den Verein zu entrichten.

Wir bitten darum diese Nutzungsbedingungen einzuhalten. Wir sind, nicht nur aus Fairness gegenüber
unserer zahlenden Mitglieder, sondern auch aus versicherungstechnischen Gründen dazu gezwungen, diese Bedingungen in Zukunft konsequenter durchzusetzen.

Wer die Reitanlagen als Nichtmitglied in Zukunft nutzt, erklärt sich damit bereit die Gebühr an den Verein zu entrichten. Sie ist am Ende jedes Monats auf das Vereinskonto oder an den Kassenwart zu zahlen.

Katharina Bohm | Sportwart RFV Rüdnitz e.V.

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